Neugründung, Praxisübernahme, Praxisabgabe oder Kooperation: Wir finden wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Sie sind bei uns in guten Händen, wenn Sie zu den folgenden Gruppen gehören:
Zahnärzte, Ärzte, Assistentsärzte, Krankenhäuser, Labore, Dentallabore, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Praxen, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG)
Gerade im Heilberufebereich und im Gesundheitswesen ist eine hochspezialisierte Beratung notwendig, denn bei Ihren Zielen und Bestrebungen sind auch die kassenärztlichen Anforderungen zu beachten. Mit unserer Spezialisierung auf das Medizinrecht und der langjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit Mandanten aus dem Gesundheitswesen können wir nicht nur auf ein fundiertes Wissen, sondern auch auf unsere erworbenen Erfahrungen zurückgreifen.
Wir wissen daher worauf es ankommt!
Wir begleiten und beraten Sie sowohl bei den alltäglichen Fragestellungen, als auch bei komplexen oder für Sie lebensverändernden Entscheidungen, wie Praxiskauf, -verkauf oder Praxisneugründung.
Aufgrund unserer besonderen Expertise sowohl in medizinrechtlichen als auch in gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bereichen, unterstützen wir Sie bei all Ihren beruflichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Unsere Anwälte veranstalten regelmäßig Workshops zum Thema Medizinrecht.