Wie viel Werbung ist dem Zahnarzt erlaubt?
Eine Veröffentlichung von Marco Gerstner in „KZV aktuell“
Das traditionelle Werbeverbot für Zahnärzte hat sich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, beginnend mit einer Entscheidung aus dem Jahr 1986, zu einem Recht auf Werbung entwickelt. Früher wurde von der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass das zahnärztliche Berufsbild mit Zielen von Gewerbetreibenden (insbesondere die Gewinnerzielungsabsicht) nicht vereinbar ist. Ein Werben um Kunden/Patienten, wie im Gewerbebereich üblich, war nicht zulässig. Der Zahnarzt sei „nur zum Wohle der Gesundheit der Patienten“ tätig. Betriebswirtschaftliche Aspekte stünden im Hintergrund.